Hinweis

Ab 01.01.2013 gilt die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle. Der notwendige Selbstbehalt erhöht sich für Erwerbstätige, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von  € 950,00 auf € 1.000,00. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf € 800,00. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze zum 01.01.2013. Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern angehoben. Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht, da er sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, der 2013 nicht angehoben wird.