Hinweis

Das BAG hat die auf die Vollendung des 60. Lebensjahres bezogene Altersgrenze im Tarifvertrag nicht als sachlich gerechtfertigt im Sinne des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) anerkannt. Es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass das altersbedingte Nachlassen der Leistungsfähigkeit von Mitgliedern des Kabinenpersonals eine Gefahr für die Flugzeuginsassen darstellen könnte.
BAG, Urteil vom 16.10.2008 - 7 AZR 253/07 -
8.8.2009